Versorger informiert
Treuchtlinger Stadtwerke: Gasumlage kommt nicht, aber eine Gasspeicherumlage
4.10.2022, 15:08 UhrWie den überregionalen Medien schon zu entnehmen war, wird die für den 1. Oktober 2022 vorgesehene sogenannte Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,419 ct/kWh (netto) - anders als zuvor von den Treuchtlinger Stadtwerken angekündigt - nicht eingeführt. "Damit wird diese Umlage unseren Gaskunden selbstverständlich auch nicht in Rechnung gestellt", heißt es in einer Pressemitteilung des Versorgers.
Die sogenannte Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 ct/kWh (netto) wird dagegen ab 1. Oktober 2022 erhoben, ebenso bleibt die bereits länger existierende Bilanzierungsumlage bestehen. Diese Umlage, die im letzten Jahr bei "0" lag, wird ab dem 1. Oktober 2022 für Haushaltskunden auf 0,57 ct/kWh (netto) steigen.
Die Mehrwertsteuer sinkt
Für Haushaltskunden wird die Mehrbelastung aus diesen beiden Gasumlagen ab 1. Oktober 2022 bei 0,629 ct/kWh (netto) liegen. Bei einem Jahresgasverbrauch von zum Beispiel 20.000 Kilowattstunden betragen die Mehrkosten durch diese beiden Umlagen rund 125 Euro (netto) im Jahr. Der Mehrwertsteuersatz für Erdgas- und Fernwärmelieferungen wird ab dem 1. Oktober von 19 auf 7 Prozent sinken – befristet bis zum 31. März 2024.
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