Verwaltungsgerichtshof fällt Entscheidung

Münchner klagte gegen homosexuelle Ampelpärchen

3.8.2022, 16:20 Uhr
Gleichgeschlechtliche Ampelmännchen-Paare gibt es mittlerweile in vielen Großstädten.

© IMAGO/Wolfgang Maria Weber Gleichgeschlechtliche Ampelmännchen-Paare gibt es mittlerweile in vielen Großstädten.

In vielen Großstädten haben sich homosexuelle Ampelmännchen bereits ausgebreitet, so auch an sechs Kreuzungen im Münchener Glockenbach- und Gärtnerplatzviertel. Diese Ampeln sollen an Toleranz und Weltoffenheit erinnern. Ein Mann aus München war damit allerdings nicht einverstanden und reichte Klage ein.

Die gleichgeschlechtlichen Ampelmännchen beeinflussen seine Tochter politisch, so argumentierte der Mann vor dem VGH, es seien unerwünschte Inhalte. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sah die Rechte des Mannes jedoch nicht verletzt und lehnte die Klage ab.

Die Richter folgten dabei den Prinzipien des Zusammenlebens, so der BR. "Toleranz als geistige Haltung, die auf Beachtung, Achtung und Duldsamkeit dem anderen gegenüber in seinem Anderssein, nicht aber auf Beliebigkeit oder Meinungslosigkeit gerichtet ist, stellt ein Verfassungsprinzip dar, dessen Gehalt aus verschiedenen Verfassungsbestimmungen, insbesondere den Grundrechten, abgeleitet wird.“ Die Piktogramme seien ein Symbol zur Sympathie und Weltoffenheit der Stadt.

Auch Dieter Reiter, Oberbürgermeister der Stadt München, befürwortet diese Entscheidung. "München ist weltoffen, vielfältig und tolerant" - dafür stehen auch die Ampelmännchen.

Die gesellschaftliche Debatte rund um gleichgeschlechtliche Paare ist nach wie vor ein großes Thema. Am 6. August findet in Nürnberg der Christopher-Street-Day (CSD) statt, an dem mehrere Tausend Teilnehmer für die LGBTQ+ und queere Community Nürnberg demonstrieren.

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