Ordnungswidrigkeit

Warum ein laufender Motor richtig teuer werden kann

12.3.2023, 15:00 Uhr
Einen Motor ohne guten Grund laufen zu lassen, ist eine Ordnungswidrigkeit. Eine solche ahndete die Laufer Polizei am Samstag in Röthenbach.

© Symbolbild: Heiko Kueverling/Stock.Adobe Einen Motor ohne guten Grund laufen zu lassen, ist eine Ordnungswidrigkeit. Eine solche ahndete die Laufer Polizei am Samstag in Röthenbach.

Röthenbach – Wie teuer, das musste am Wochenende ein Lkw-Fahrer in Röthenbach erfahren. Der Mann hatte seine Sattelzugmaschine Samstagnacht im Gewerbepark am Speckschlag abgestellt und den Motor laufen lassen, als plötzliche eine Streife der Laufer Polizei vorbei kam. 

Die Beamten sahen nach, was da los ist, und stellten fest, dass sich niemand im Fahrzeug befand und offenbar auch keine technische Notwendigkeit bestand, den Motor laufen zu lassen. 

80 Euro Bußgeld

Als der Fahrer nach gut zehn Minuten zu seinem Sattelzug zurück kehrte, erwartete ihn eine unangenehme Überraschung. Die Laufer Polizeibeamten erklärten ihm, das gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werde. Das Bußgeld für einen solchen Verstoß beläuft sich auf 80 Euro. 

Denn es ist nach Paragraf 30 der Straßenverkehrsordnung verboten, den Fahrzeugmotor unnötig laufen oder warm laufen zu lassen. Dabei entstehe nicht nur unnötiger Lärm, sondern auch Abgase, die vermieden werden könnten, lautet die Begründung.