-
Der Frühling naht, doch die Nächte sind noch empfindlich kalt. Wer deshalb morgens vor der Arbeit den Motor seines Autos laufen lässt, sollte sich das gut überlegen. Denn das kann – nicht nur wegen der hohen Spritpreise – richtig teuer werden.
Röthenbach – Wie teuer, das musste am Wochenende ein Lkw-Fahrer in Röthenbach erfahren. Der Mann hatte seine Sattelzugmaschine Samstagnacht im Gewerbepark am Speckschlag abgestellt und den Motor laufen lassen, als plötzliche eine Streife der Laufer Polizei vorbei kam.
Die Beamten sahen nach, was da los ist, und stellten fest, dass sich niemand im Fahrzeug befand und offenbar auch keine technische Notwendigkeit bestand, den Motor laufen zu lassen.
80 Euro Bußgeld
Als der Fahrer nach gut zehn Minuten zu seinem Sattelzug zurück kehrte, erwartete ihn eine unangenehme Überraschung. Die Laufer Polizeibeamten erklärten ihm, das gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werde. Das Bußgeld für einen solchen Verstoß beläuft sich auf 80 Euro.
Denn es ist nach Paragraf 30 der Straßenverkehrsordnung verboten, den Fahrzeugmotor unnötig laufen oder warm laufen zu lassen. Dabei entstehe nicht nur unnötiger Lärm, sondern auch Abgase, die vermieden werden könnten, lautet die Begründung.