Preissteigerung

Deshalb wird das Gas teurer

16.1.2022, 10:00 Uhr
Deshalb wird das Gas teurer

© Symbolfoto: Patrick Pleul/dpa

Die Rechnung eines Lesers zeigt: Wer zum Beispiel für sein Einfamilienhaus jährlich nicht mehr als 3000 Kilowattstunden Erdgas für die Heizung benötigt, greift am tiefsten in die Tasche. So lag der Grundbetrag bislang bei 42,84 Euro (Arbeitspreis 8,13 Cent brutto pro Kilowattstunde). Ab 1. März gilt ein neuer Preis: 109,12 Euro (Arbeitspreis 9,52 Cent).

Der Blick auf die Kostenbestandteile verrät, dass die Hauptänderung den Steuern, Abgaben und CO2-Belastung – Verdopplung von 0,580 Cent pro Kilowattstunde auf 1,126 Cent – sowie auf der Position "Beschaffung und Vertrieb" geschuldet ist. Bei Letzterer steigt der Preis von 2,954 Cent pro Kilowattstunde um 0,618 Cent auf 3,572 Cent.

Die Nachfrage bei Eon ergab folgende Antworten: "Die Lage auf den Energiemärkten ist historisch einzigartig. Der Beschaffungspreis für Energie hat sich in den vergangenen Monaten vervielfacht", erklärt ein Sprecher. Wie viele andere Anbieter auch, könne sich der Konzern den aktuellen Marktbedingungen aber nicht vollständig entziehen und keine seriöse Prognose zur Entwicklung der Energiepreise abgeben. "Wir begrüßen es, dass die Politik ihre Verantwortung wahrnimmt, im entsprechenden Rahmen zu einer Beruhigung an den Energiemärkten beizutragen", so der Sprecher weiter.

"In einigen Fällen und abhängig vom individuellen Vertrag und den entsprechenden Konditionen und Laufzeiten müssen wir deshalb leider aktuell Preise anpassen. Wir sprechen hier über vereinzelte, sogenannte Sonderprodukte, die wir – abhängig von den individuellen Kostenbestandteilen – in einigen Fällen anpassen müssen", so der Sprecher.

Der überwiegende Teil der Preisanpassung für die Kunden resultiere aus den massiv gestiegenen Beschaffungskosten für Erdgas, das Eon an den Märkten einkaufe. Die Frage, woher das Gas stammt, das im Raum Auerbach verkauft wird, konnte der Sprecher nicht beantworten. Darüber hinaus seien vielerorts weitere Kostenbestandteile gestiegen. Die Verteuerung der Energiepreise habe unterschiedliche Gründe, "unter anderem eine international stärkere Nachfrage aus der Wirtschaft nach Aufhebung von Corona-Maßnahmen, aber zum Beispiel auch eine höhere CO2-Belastung", schreibt der Sprecher weiter.

Eine pauschale Aussage zur Höhe der Preisanpassung sei dem Energieanbieter nicht möglich, da die Preise von Region zu Region und abhängig vom jeweiligen Vertrag unterschiedlich sind, zum Beispiel wegen regional unterschiedlicher Netzentgelte oder den individuellen Vertragskonditionen wie Laufzeiten.

Generell lasse sich sagen, dass die Preisstellung vor allem die jüngst gestiegenen Beschaffungskosten widerspiegle. Ein durchschnittlicher Haushalt mit 18 000 Kilowattstunden Erdgas-Verbrauch pro Jahr und einem vor zwei Jahren abgeschlossenen Tarif habe aber in etwa monatliche Mehrkosten von 19 Euro brutto pro Monat, heißt es weiter aus der Pressestelle.

Nebenkosten schon angehoben

Der Vermieter einer Leserin aus Creußen hat schon auf die gestiegenen Preise reagiert und die Nebenkosten um 150 Euro monatlich angehoben. "Ich weiß ja, dass die Gaspreise angestiegen sind, aber dass sich das so auswirkt, ist happig", sagt die Mieterin, die hofft, dass ihr Vermieter einen günstigeren Gas-Anbieter findet. Dieser hat das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten, weiß Rechtsanwalt Helmut Haberberger aus Auerbach: "Das bedeutet, dass der Vermieter entsprechend den örtlichen Verhältnissen einen günstigen, das heißt aber nicht unbedingt den billigsten, Anbieter wählen muss", so der Anwalt, der Vorsitzender des Haus- und Grundbesitzervereins ist. Der Mieter könne grundsätzlich einen eigenen Anbieter wählen, wenn für die Wohnung ein separater Gaszähler vorhanden ist.

Dem Verbraucher – Hausbesitzer oder Vermieter – steht ein Sonderkündigungsrecht zu. Zum Datum der Preiserhöhung kann er ohne Einhaltung einer Frist kündigen. "Ich rate, mit dem bisherigen Anbieter einen günstigeren Preis auszuhandeln und, falls das nicht klappt, rechtzeitig vom Kündigungsrecht Gebrauch zu machen und den Anbieter zu wechseln", so der Anwalt.

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