Polizeieinsatz

Ausländerfeindliche Parolen und Faustschlag gegen Polizisten in Schwanstetten

27.2.2024, 09:15 Uhr
Ein 32-Jähriger rief in Schwanstetten die Polizei auf den Plan, nachdem er durch ausländerfeindliche Parolen lautstark auf sich aufmerksam gemacht hatte. Wenig später griff er die Beamten auch noch handgreiflich an.

© Philipp von Ditfurth, dpa Ein 32-Jähriger rief in Schwanstetten die Polizei auf den Plan, nachdem er durch ausländerfeindliche Parolen lautstark auf sich aufmerksam gemacht hatte. Wenig später griff er die Beamten auch noch handgreiflich an.

Buchstäblich alle Hände voll zu tun hatte eine Streife der Rother Polizei mit einem angetrunkenen und aggressiven 32-Jährigen in Schwanstetten.

Am Montagnachmittag war die Rother Polizeiinspektion informiert worden, dass ein Mann an der Bushaltestelle in der Nürnberger Straße ausländerfeindliche Parolen lautstark herum brüllt. Darauf hin fuhr eine Streife zur Bushaltestelle und traf dort auf den 32-Jährigen.

Auf seine ausfälligen Äußerungen angesprochen, wurde der Mann gegenüber den Beamten sofort äußerst aggressiv und beleidigte sie mit diversen Kraftausdrücken. Den verbalen Entgleisungen folgten wenig später Handgreiflichkeiten.

Denn im weiteren Verlauf der Kontrolle versuchte der Mann einen 30-jährigen Polizeibeamten mit der Faust zu schlagen. Der Polizist konnte dem Schlag jedoch ausweichen.

Rangelei folgte Disput

Die Auseinandersetzungen gingen weiter als der rabiate Mann festgenommen werden sollte. Dabei verletzten sich der 30-jährige uniformierte Beamte und ein 38-jähriger Zivilpolizist leicht an der Hand. Der Beschuldigte erlitt durch die Festnahme eine Schürfwunde im Gesicht.

Bei dem Vorfalls spielte Alkohol auch eine Rolle: Ein Atemalkoholtest vor Ort ergab bei dem 32-Jährigen einen Wert von 1,16 Promille.

Nachdem Personalien und Sachverhalt festgehalten worden waren, durfte der Mann seiner Wege ziehen. Jedoch hat das Ganze Folgen: Gegen ihn läuft nun eine Anzeige wegen tätlichem Angriff und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchter Körperverletzung, Beleidigung und Volksverhetzung.


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