Wenige Ausnahmen

Kreisklinik Roth schränkt Besuche weiter ein

28.1.2022, 09:04 Uhr
Um Patienten und das Personal zu schützen, verschärft die Kreisklinik Roth die Zugangsbeschränkungen.

© Guntram Rudolph Um Patienten und das Personal zu schützen, verschärft die Kreisklinik Roth die Zugangsbeschränkungen.

Das Krankenhaus ist ab dem 29. Januar 2022. für alle Besucherinnen und Besucher gesperrt. Ausgenommen sind nach wie vor Personen, die Schwerstkranke und Sterbende besuchen möchten oder Begleitpersonen und Partner/-innen von Gebärenden sind. In diesen beiden Bereichen/ für die beiden Personengruppen gilt die vorangegangene Regelung weiterhin unverändert.

Für Begleitpersonen und Partner/-innen von Gebärenden gilt:

  • Die im Familienzimmer eingebuchte Person gilt als Patient.
  • Wenn die Person die Klinik verlässt, gilt sie bei der Wiederkehr als Besucher und muss entsprechend einen AG-Test oder PCR-Test nachweisen.
  • Die Begleitperson/ die Partnerin/ der Partner wird im Kreißsaal mit einem Antigen- und PCR Test durch die Hebamme getestet.
  • Der Abstrich der Begleitperson/ Partner/-in erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Ein Antigen-Schnelltest ist beispielsweise in der Frosch-Apotheke nahe der Klinik möglich (mit Anmeldung unter www.testbuchen.de)

Besuche von Schwerstkranken und Sterbenden

  • Besuche und die Begleitung Sterbender durch den engsten Familienkreis sind jederzeit möglich.
  • Sie benötigen einen negativen Schnelltest der max. 24 Stunden alt ist oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
  • Kinder unter 14 gelten als getestet und dürfen in dieser Ausnahmesituation Patienten besuchen.

Abgabe an der Pforte

In der Zeit von14 bis 17 Uhr wird es in Ausnahmefällen möglich sein, für Angehörige/Patienten (an der Pforte/Eingangskontrolle) persönliche Dinge abzugeben. Sonstige unabdingbare Besuche müssen mit dem Pandemiebeauftragten oder mit den Mitarbeitenden der Klinikhygiene abgesprochen werden.

Das Besuchsverbot gilt umfassend, bis auf die diese beiden Ausnahmen. Hier gilt die alte Regelung weiter.

Allgemeine Regelungen

  • Abstand zu anderen von 1,50 Metern einhalten.
  • Vor Betreten und beim Verlassen der Klinik bitte unbedingt Hände desinfizieren!
  • Für alle Personen, in allen Räumen der Klinik (auch in den Patientenzimmern) sowie auf dem gesamten Außengelände gilt eine strikte FFP2-Maskenpflicht.
  • Vor Betreten der Klinik (im Außenbereich oder im Foyer) bitte das ausgelegte Formular ausfüllen.
  • Davon ausgenommen sind Personen, die ohne Kontakt zu Patienten und nur für einen unerheblichen Zeitraum die Klinik betreten. (z.B Paketboten, Bestatter usw.)

Auf Grund der sehr hohen Anzahl an neu (an Covid-19) erkrankten Personen (hohe Insidenz) soll die Maßnahme die Patienten und Mitarbeitenden schützen.

Weitere Infos unter www.kreisklinik-roth.de

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