Fahrlässige Körperverletzung

Zusammenstoß bei Büchenbach: Autofahrer nahm Motorradfahrer die Vorfahrt - beide verletzt

8.4.2024, 11:04 Uhr
Das Schild "Vorfahrt gewähren" hatte der Autofahrer beim Abbiegen wohl übersehen. 

© Kirchner-Media/Wedel via www.imago-images.de Das Schild "Vorfahrt gewähren" hatte der Autofahrer beim Abbiegen wohl übersehen. 

Am Freitagnachmittag befuhr ein 42-jähriger Kraftradfahrer die Staatsstraße 2220 von Aurau in Richtung Roth. Von Schwabach kommend befuhr ein 87-jähriger Fordfahrer die Staatsstraße 2224 und wollte nach links in die Staatsstraße 2220 einbiegen. Für den Autofahrer galt das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren".

Der 87-jährige Mann übersah jedoch den Motorradfahrer und bog auf die vorfahrtsberechtigte Straße ein. Es kam zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Die Unfallbeteiligten wurden zur weiteren Untersuchung in das Krankenhaus nach Schwabach gebracht. Glücklicherweise wurden sie nur leicht verletzt. Es entstand ein Sachschaden von rund 13.000 Euro. Den Autofahrer erwartet jetzt eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall.


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