Seniorin in Schwabach überrollt

Eine Sekunde nicht aufgepasst: Müllfahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

30.11.2021, 14:45 Uhr
Sorgfalt verletzt oder „tragisches Augenblicksversagen“? Ein Müllfahrer stand in Schwabach vor Gericht, nachdem er mit seinem Fahrzeug eine Seniorin überrollt und getötet hatte.

© imago stock&people Sorgfalt verletzt oder „tragisches Augenblicksversagen“? Ein Müllfahrer stand in Schwabach vor Gericht, nachdem er mit seinem Fahrzeug eine Seniorin überrollt und getötet hatte.

Das Unglück geschah am 13. Juli 2020 gegen Mittag: Auf dem Weg zu einem Physiotherapeuten wurde die damals 80-jährige Edith H. (Name geändert) in der Gundekarstraße in Schwabach von einem Müllfahrzeug überrollt. Die betagte Frau starb eineinhalb Stunden später an einem schweren Rumpftrauma im Krankenhaus.

Der tragische Unfall war Tagesgespräch in der Stadt. Nun musste sich der mittlerweile 50-jährige Fahrer, Bruno T. (Name geändert), wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Wir haben nachgefragt bei Richter Michael Schlögl.

75 Tagessätze zu je 50 Euro (also 3750 Euro) lautete das Urteil für den Mann aus dem Landkreis Roth. Es handelte sich um ein „tragisches Augenblicksversagen“, sagt Schlögl zur Begründung, und: „Es war nur eine leichte Fahrlässigkeit mit tragischen Folgen“.

Wie schwer ist die Schuld?

Verhandlungen wegen fahrlässiger Tötung seien für Strafrichter immer eine große Herausforderung, räumt Michael Schlögl ein. Es gehe einerseits darum zu bewerten, „wie schwer die Schuld des Angeklagten wiegt“; zum anderen stünden die Folgen: „Ein Mensch ist gestorben“. Es sei oft nicht einfach zu entscheiden, „was eine angemessene Strafe ist“. Der Gesetzgeber sehe bei Unbescholtenen eine Geldstrafe vor, bei Vorbestraften eine Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren.

Auch im Fall des Bruno T. ging es darum, Details zu klären. Es ging darum, herauszufinden, ob der Unfall hätte verhindert werden können, den Gutachter, der damals auf Anordnung der Staatsanwaltschaft zum Ort des Geschehens gerufen wurde, zu hören.

Sorgfalt außer Acht gelassen?

Staatsanwältin Hinzmann warf dem Berufskraftfahrer vor, dass er „unter Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt“ mit seinem Lkw angefahren sei, ohne sich vergewissert zu haben, dass sich unmittelbar vor seinem Lkw Fußgänger befunden haben. Dies hätte er durch den Blick in einen Frontspiegel sehen können, der den sogenannten toten Winkel sichtbar macht. Durch die Unachtsamkeit sei die betagte Frau „von Ihrem Lkw erfasst, zu Boden gestürzt und in der Folge vom linken Vorderrad des Lkw überrollt worden“, so die Staatsanwältin.

Wichtig: das Augenblicksversagen. Das sahen alle Prozessbeteiligten so. Also auch die Staatsanwältin und der Verteidiger. Eine Sekunde nicht aufgepasst. Ein Bruchteil von einer Sekunde vielleicht – und schon war es geschehen.

Betroffen und geständig

Fakt war freilich, dass Edith H. in Begleitung einer Altenpflegerin war, die sie am Arm haltend in die Praxis begleiten sollte. Laut Beweisaufnahme wurde diese Frau als erstes von dem Lkw touchiert. Sie ließ die 80-Jährige los und stürzte. Edith H. – in ihrer Bewegung nach einer Operation stark eingeschränkt – ging unmittelbar vor dem Lkw zu Boden und wurde überrollt.

Der Richter bewertete das vollumfängliche Geständnis des Angeklagten zu dessen Gunsten. Auch, dass Bruno T. noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist. Schlögl sah zudem die „Betroffenheit und nachhaltige psychische Belastung des Angeklagten“, der sich wenige Tage nach dem Unglück bei der einzigen Hinterbliebenen schriftlich gemeldet, sein Beileid bekundet und um Verzeihung gebeten hatte.

Und die Begleiterin? – Sie hatte eine eigene Wahrnehmung. 200 Meter noch sei das Müllfahrzeug entfernt gewesen, als sie mit der 80-Jährigen die Fahrbahn betreten habe, wiederholte die Altenpflegerin nach Angaben des Richters mehrmals. Das, obwohl der Gutachter aufzeichnete, dass das Fahrzeug des Angeklagten nach dem letzten Stopp gerade einmal 3,30 Meter „gerollt ist“.

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