Sicherheitswacht und Polizei kontrollieren scharf
Verbotszone an Silvester: Hier ist in der Schwabacher Innenstadt Feuerwerk tabu
19.12.2023, 15:00 UhrDas Abbrennen von Feuerwerk ist am Silvestertag, 31. Dezember, und am Neujahrstag, 1. Januar 2024, im Bereich der Schwabacher Stadtmitte streng verboten. Darauf weist die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung hin.
Das Böllerverbot gilt demzufolge "insbesondere auf dem Königs- und dem Martin-Luther-Platz, in der Rosenbergerstraße, der Pfarrgasse bis zur Einmündung Rosenbergerstraße, auf der Fleischbrücke bis zur Einmündung Rosenbergerstraße, in der Kirchgasse und im Innenhof der Fürstenherberge". Der Kern der Altstadt ist allerdings nicht die einzige Zone, in der Böller nichts verloren haben: Bundesweit gilt in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Seniorenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Fachwerkhäusern ein generelles Verbot. Damit soll dort der Brand- und Lärmschutz gewährleistet werden.
Ebenso tabu ist Feuerwerk in Landschaftsschutzgebieten wie etwa dem Schwabachtal östlich und westlich der Altstadt. "Wer gegen dieses Verbot verstößt, muss mit erheblichen Bußgeldern rechnen", warnt die Stadtverwaltung. "Sicherheitswacht und Polizei werden auf die Einhaltung des Verbots verstärkt achten."
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