Corona-Regeln
User-Umfrage: Wie halten Sie es mit der Maske?
8.4.2022, 10:43 UhrEine FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch im öffentlichen Nahverkehr, in Arztpraxen, Krankenhäusern, in Pflegeheimen, Flüchtlingsunterkünften und ähnlichen "vulnerablen Einrichtungen". Überall sonst ist die Maskenpflicht aufgehoben, etwa im Einzelhandel, in Freizeiteinrichtungen aller Art, aber auch in den Schulen.
Es gibt nur noch die Empfehlung, etwa der bayerischen Staatsregierung, dennoch in Innenräumen, etwa beim Einkaufen oder beim Besuch von Freizeiteinrichtungen auch weiterhin Masken zu tragen. Falls nicht ohnehin per Hausrecht das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes verlangt wird.
Zu beobachten ist, dass doch viele Menschen sich noch nicht von der Maske trennen. Wie halten Sie es damit? Kommentieren Sie hier oder stimmen Sie ab.
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