Bürgergeld 2023

Bis zu 500 Euro Bonus: Sonderregelung sorgt für Zuschuss bei zu hohen Heizkosten

Johanna Michel

Online-Redaktion

zur Autorenseite

23.1.2023, 08:12 Uhr
Durch diese Sonderregelung können Bürgerinnen und Bürger einen finanziellen Zuschuss wegen zu hoher Heizkosten erhalten.

© Karl-Josef Hildenbrand, dpa Durch diese Sonderregelung können Bürgerinnen und Bürger einen finanziellen Zuschuss wegen zu hoher Heizkosten erhalten.

Mit einer Sonderregelung beim Bürgergeld will die Bundesregierung 2023 Personen helfen, die "durch stark gestiegene Ausgaben für das Heizen in finanzielle Not" geraten sind, heißt es in einer Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit. Ist dies der Fall, können Bürgerinnen und Bürger "auch für nur einen Monat finanzielle Unterstützung durch die Jobcenter erhalten."

Dabei handelt es sich um eine Einmalzahlung, die beantragt werden kann, wenn durch die gestiegenen Heizkosten der Lebensunterhalt nicht mehr selbst gesichert werden kann. Wenn in dem betroffenen Monat Nachzahlungen anstehen, oder Brennstoffvorräte aufgefüllt werden müssen, können Betroffene die Finanzhilfe beispielsweise in Anspruch nehmen, so die Bundesagentur für Arbeit.

Bis Ende des Jahres befristet

Die Sonderregelung gilt seit dem 1. Januar und gilt befristet bis zum 31. Dezember 2023. In diesem Zeitraum können Betroffene durch das Jobcenter unterstützt werden. Das Bürgergeld in Form der Einmalzahlung erhalten sie dann für den Monat, "in dem ihr finanzielles Limit durch Heizkosten überschritten wurde." Um den Antrag zu stellen, haben Bürgerinnen und Bürger bis zu drei Monate nach dem betroffenen Monat Zeit.

Durch diese Sonderregelung können Bürgerinnen und Bürger einen finanziellen Zuschuss wegen zu hoher Heizkosten erhalten.

Durch diese Sonderregelung können Bürgerinnen und Bürger einen finanziellen Zuschuss wegen zu hoher Heizkosten erhalten. © Monika Skolimowska, dpa

Dennoch gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um Anspruch auf die Einmalzahlung zu erhalten. "Dazu gehört unter anderem, dass ein bestimmtes Vermögen nicht überschritten werden darf", erklärt die Bundesagentur für Arbeit. Bei der Beantragung für Bürgergeld für nur einen Monat, liegt die Vermögensgrenze demnach bei 15.000 Euro. Dieser Betrag wird um weitere 15.000 Euro für jede Person erhöht, die mit dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin zusammenlebt.

Für Alleinstehende und Alleinerziehende liegt der Betrag des Regelbedarfs bei 502 Euro und bei 451 Euro für volljähriger Partnerinnen und Partner.