Teilnahme ab sofort möglich

Fünf Euro mehr pro Monat: Sammelklage gegen Vodafone wegen Preiserhöhungen

26.4.2024, 16:29 Uhr
Aktuell läuft eine Sammelklage gegen Vodafone.

© Rolf Vennenbernd/dpa Aktuell läuft eine Sammelklage gegen Vodafone.

Fünf Euro mehr pro Monat: Zahlreiche Vodafone-Kunden müssen seit einer Preiserhöhung im Jahr 2023 für ihre Internet- und Telefonanschlüsse mehr bezahlen. Der Anbieter hat die Preise während der Vertragslaufzeit einseitig angehoben.

Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) fehlt jedoch eine rechtliche Grundlage für die Erhöhung. Deshalb reichte der vzbv beim Oberlandesgericht Hamm eine Sammelklage ein. "Ab sofort können sich Betroffene der Klage anschließen. Dazu müssen sie sich im Klageregister eintragen", heißt es in einer Pressemeldung.

"Wegen fünf Euro Mehrkosten im Monat scheuen viele Menschen wohl den Gang vor Gericht. Mit der vom Verbraucherzentrale Bundesverband eingereichten Sammelklage können Verbraucher unkompliziert und kostenlos zu ihrem Recht kommen. Wenn das Verfahren erfolgreich ist, können sie direkt Geld zurückbekommen", sagt Ramona Pop, Vorständin beim vzbv.

Der Klage kostenlos anschließen können sich demnach Vodafone-Kunden, die Internet und/oder Telefon "aus der Wand" bekommen und von einer Preiserhöhung im laufenden Vertrag betroffen sind. Die Verträge können laut vzbv mit der Vodafone GmbH, der Vodafone West GmbH oder der Vodafone Deutschland GmbH bestehen. Mobilfunkverträge mit Vodafone seien nicht Teil der Klage.

Link zur Sammelklage gegen Vodafone

"Verbraucher machen bei der Sammelklage mit, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Wie das geht, erfahren sie mit dem Klage-Check unter www.sammelklagen.de/vodafone", heißt es von Seiten des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Wenn die Betroffenen sich wirksam in das Register eintragen, können demzufolge ihre Ansprüche auch nicht mehr verjähren – egal, wie lange das Verfahren dauert.

Bei der neu eingeführten Sammelklage erhalten angemeldete Verbraucher laut vzbv im Erfolgsfalle einen Schadenersatz oder Rückerstattungen direkt zugesprochen. Anders als bei der Musterfeststellungsklage erübrigt sich demnach für Betroffene ein erneuter Gang vor Gericht, um Ansprüche geltend zu machen.

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