Die Fälle häufen sich in Bayern

Von wegen Gewinn: Mit dieser Betrugsmasche wird Verbrauchern ein Zeitschriften-Abo angedreht

Erik Stecher

Redaktion Politik und Wirtschaft

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14.5.2024, 16:25 Uhr
Freie Auswahl an Lesespaß? Der angebliche Gewinn eines Gratis-Abos entpuppt sich oft als kostenpflichtiger Vertrag.

© Jens Kalaene/dpa Freie Auswahl an Lesespaß? Der angebliche Gewinn eines Gratis-Abos entpuppt sich oft als kostenpflichtiger Vertrag.

"Glückwunsch, Sie haben gewonnen!" Das hören aktuell viele Verbraucher am Telefon - auch wenn sie teilweise gar nicht an einem Gewinnspiel teilgenommen haben. Der Preis ist ein angebliches Gratis-Abonnement einer Zeitschrift. Um ein Abo ihrer Wahl zu erhalten, müssen die Verbraucher ihre persönlichen Daten mitteilen - und werden dann oft nach einiger Zeit von Rechnungen überrascht.

"Das häuft sich zurzeit in Bayern", berichtet Simone Bueb, Referentin Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale (VZ) Bayern. Tatsächlich sind die Zeitschriften oft gratis - aber nur zu Beginn: "In der Regel gibt es nur einen kostenlosen Probezeitraum", sagt VZ-Juristin Tatjana Halm. "Meistens werden Verbraucher jedoch nicht darüber informiert, dass das Probeabo nach Ablauf der Testphase automatisch kostenpflichtig wird."

Tipp: Schriftliche Bestätigung fordern

Die Verkäufer nutzen aus, dass vielen Betroffenen aufgrund des Gewinnversprechens gar nicht klar ist, dass sie am Telefon einem langfristigen Vertrag zustimmen. "Manche Verträge erfordern die Schriftform, aber bei Zeitschriften-Abos genügt leider schon eine mündliche Zustimmung", erklärt Bueb. Ihr Rat: "Man sollte sich die Mitteilung über den angeblichen Gewinn schriftlich geben lassen." So könne man zum Beispiel eine Mail oder einen Brief einfordern.

"Wenn die Anrufer nicht genau darlegen, welche Kosten entstehen oder Fragen danach ausweichen, raten wir Verbrauchern von der Annahme des vermeintlich kostenlosen Zeitschriftenabos ab", sagt Tatjana Halm. "So können sie verhindern, dass sie langfristig an solche Verträge gebunden sind."

Vorsicht ist nicht nur bei Anrufen mit Gewinnversprechen geboten, sondern auch bei ähnlichen Angeboten an der Haustür. Wurde ein Vertrag am Telefon oder an der Haustür abgeschlossen, ist es in den meisten Fällen möglich, ihn innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Weitere Tipps und Infos bietet die VZ Bayern unter www.verbraucherzentrale-bayern.de

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