Erlanger Bergkirchweih

Großflächige Verbotszone für E-Scooter bei Bergkirchweih Erlangen: Hier dürfen sie nicht stehen

15.5.2024, 14:00 Uhr
Zur Bergkirchweih gibt es in Erlangen eine große Verbotszone für E-Scooter. Das Foto steht symbolisch für das Thema.

© Hendrik Schmidt/dpa Zur Bergkirchweih gibt es in Erlangen eine große Verbotszone für E-Scooter. Das Foto steht symbolisch für das Thema.

Zur Gewährleistung der Sicherheit sowie Vermeidung von Unfällen und Trunkenheitsfahrten während Erlanger Bergkirchweih wird eine großflächige Parkverbotszone für E-Scooter eingerichtet. Das teilt die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung mit. Im Austausch mit den Anbietern wurde in den vergangenen Jahren ein gemeinsames Konzept erarbeitet, das die Anforderungen der Polizei berücksichtigt. Da das Feedback zu dem Umgang mit E-Scootern während der Bergkirchweih 2022 und 2023 durchweg positiv ausgefallen ist, wird an diesem Konzept festgehalten.

Vom 16. bis einschließlich 27. Mai gilt im Bereich der Innenstadt und des Burgbergs ein Abstellverbot für E-Scooter. In diesem Zeitraum ist es durch technische Mittel seitens der Anbieter nicht möglich, Fahrzeuge dort abzustellen oder auszuleihen. Am Rand der Verbotszone sind drei Parkzonen eingerichtet. Dazu gehören der Mobilpunkt am Großparkplatz, der Mobilpunkt Mozartstraße und der Zollhausplatz. Diese werden anbieterseitig regelmäßig kontrolliert, sodass für Nutzende ausreichend Platz zur Verfügung steht.

Die Nutzer sind angehalten, beim Fahren und Abstellen der Elektrotretroller keine anderen Verkehrsteilnehmenden und Bürgerinnen und Bürger zu behindern oder zu gefährden. Die E-Scooter-Anbieter richten In-App-Benachrichtigungen zu der Verbotszone sowie den geltenden Regelungen ein. Zudem sind die Anbieter angehalten, Reaktionstests während der Bergkirchweih zu integrieren, so die Stadtverwaltung in der Mitteilung.

E-Scooter: Fahranfänger müssen 0,00 Promille haben

Da es sich bei E-Scootern um Kraftfahrzeuge handelt, gelten in Bezug auf Alkohol und Drogen dieselben Vorschriften wie beim Fahren von Pkw. So liegt beispielsweise der Grenzwert bei Alkohol für Personen bis 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit (altersunabhängig) bei 0,00 Promille Blutalkoholkonzentration. Im Falle von Verstößen gegen die rechtlichen Bestimmungen (Straßenverkehrsordnung [StVO] oder Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung [eKFV]) werden diese im Rahmen der geltenden Gesetze (Bußgeldkatalog, Strafgesetzbuch) geahndet.

Um den reibungslosen Aufbau der Bergkirchweih zu ermöglichen, wurde bereits seit dem 22. April eine Parkverbotszone im Bereich des Bergkirchweihgeländes ausgewiesen, sodass für Wirte und Schausteller keine Behinderungen auftreten, schreibt die Stadtverwaltung weiter.

Ausführliche Informationen rund um die Regelungen bezüglich der Nutzung von E-Scootern in Erlangen gibt es auf der Homepage der Stadt.

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