Gesetzesänderung

Mehr Wohngeld: Fürth sieht sich „extrem herausgefordert“ - und rechnet mit Wartezeiten

31.12.2022, 12:30 Uhr
Am 1. Januar tritt das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Auch die Stadt Fürth rechnet mit einer großen Zahl von Anträgen.

© Foto: imago images/Rolf Kosecki Am 1. Januar tritt das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Auch die Stadt Fürth rechnet mit einer großen Zahl von Anträgen.

Mehr Wohngeld für mehr Menschen: Das Wohngeld-Plus-Gesetz tritt zum 1. Januar in Kraft – und die Stadt rechnet mit großem Andrang, der auch zu Verzögerungen führen kann.

Wesentliche Bestandteile der Leistungsverbesserungen sind eine dauerhafte Heizkostenkomponente, um die erheblichen Mehrbelastungen durch die gestiegenen Tarife zu berücksichtigen, eine Klimakomponente, die strukturelle Mieterhöhungen aufgrund energetischer Maßnahmen berücksichtigen soll sowie eine Anpassung der Wohngeldformel, um die Kostenbelastung der berechtigten Haushalte zu reduzieren und zusätzlichen Haushalten einen Anspruch auf Wohngeld zu ermöglichen.

Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen ist ein formeller Wohngeldantrag. Zusätzlich müssen sämtliche Nachweise zur Miete (Antrag auf Mietzuschuss) oder Belastung (Antrag auf Lastenzuschuss), zum Einkommen und zum Vermögen vorlegt werden. Die Anträge sind online derzeit ausschließlich für den Mietzuschuss möglich, so die Stadt. Nicht online ausfüllbare Wohngeldanträge für Mietzuschuss und Lastenzuschuss stehen unter www.fuerth.de/onlinewohngeldantrag zum Download bereit und können ausgedruckt werden. Sie gelten ab dem 1. Januar.

Die Formulare können auch per E-Mail unter der Adresse wohngeldbehörde@fuerth.de angefordert werden. Wichtig: Der Wohngeldbehörde müssen die vollständigen Kontaktdaten – Name und Anschrift, gegebenenfalls eine Telefonnummer für Rückfragen – sowie Angaben zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen mitgeteilt werden.

Hotline wird eingerichtet

Ab Januar stehe zudem eine allgemeine Informations-Hotline unter der Rufnummer 9 74-19 56 für Fragen zum Gesetz sowie zur Anforderung von Unterlagen zur Verfügung. Sie ist montags und freitags von 9 bis 12 Uhr sowie mittwochs von 13 bis 15 Uhr erreichbar.

Darüber hinaus sei die Wohngeldbehörde der Stadt "bestrebt, ab Februar 2023 persönliche Termine zur Antragsabholung und Antragsabgabe anzubieten", wie es heißt. Die Terminvergabe werde dann nach vorheriger telefonischer Vereinbarung erfolgen.

Die Verwaltung weist bereits vorsorglich darauf hin, dass bei der Bearbeitung der Anträge "mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist". Denn die kurzfristige Umsetzung der Wohngeldreform zum 1. Januar fordere "die Sozialämter aller Kommunen extrem heraus" . Zugleich sei ein "sehr hohes Antragsaufkommen durch das Wohngeld-Plus-Gesetz zu erwarten". Man rechne mit einer Verdreifachung der Berechtigten.

Die Bearbeitung könne aber beschleunigt werden, wenn Anträge vollständig mit den erforderlichen Nachweisen eingereicht und von "nicht zwingend notwendigen Nachfragen zum Bearbeitungsstand oder zum Antragseingang abgesehen wird".

Seit dem 16. November ist zudem das Gesetz zur Änderung des Heizkostenzuschusses in Kraft. Demnach erhalten Wohngeldempfängerinnen und -empfänger für die Heizperiode von September bis Dezember 2022 einmalig einen zweiten Heizkostenzuschuss: für eine Person 415 Euro, für zwei Personen 540 Euro und für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro.

Anspruch auf den zweiten Zuschuss haben alle, denen Wohngeld bewilligt wurde und bei denen mindestens ein Monat der Bewilligungszeit im Zeitraum 1. September bis 31. Dezember 2022 liegt. Auch hier sei jedoch mit Verzögerungen in der Auszahlung zu rechnen, "da die verwaltungstechnischen Voraussetzungen noch nicht vollständig erfüllt sind". Empfängerinnen und Empfänger erhalten den Heizkostenzuschuss II automatisch. Ein eigener Antrag muss dafür nicht gestellt werden.

vnp

Keine Kommentare