Gefahr für Schwangere und Kinder

Von Fertiglasagne bis Kuchen: Wo sich Alkohol alles verstecken kann

16.3.2024, 05:00 Uhr
Da hilft nur ein genauer Blick in die Zutatenliste: Alkohol in Fertiggerichten ist nicht auf den ersten Blick erkennbar.

© Christin Klose/dpa Da hilft nur ein genauer Blick in die Zutatenliste: Alkohol in Fertiggerichten ist nicht auf den ersten Blick erkennbar.

Er dient als Geschmacksträger, macht Produkte haltbarer oder sorgt als Trennmittel dafür, dass Lebensmittel nicht verklumpen. Doch in den meisten Fällen ist Alkohol in Kuchen, Suppen, Soßen und Co. nicht auf den ersten Blick erkennbar. "Ein deutlicher Hinweis auf der Vorderseite ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Der Alkohol muss lediglich in der Zutatenliste aufgeführt werden, die sich meist klein auf der Rückseite der Verpackung befindet", kritisiert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Statt mit einem gut sichtbaren Hinweis auch der Vorderseite, verstecke sich Alkohol auf der Zutatenliste auch noch teilweise hinter verschiedenen Begriffen, wie Ethanol, Arrak oder Ethylalkohol.

Und wenn Alkohol als Trägerstoff verwendet wird, müsse er nicht einmal im Zutatenverzeichnis aufgeführt sein, erklären die Verbraucherschützer. Dies sei zum Beispiel bei manchen Aromen der Fall. Und für unverpackte Lebensmittel, wie lose verkaufte Pralinen und Speisen im Restaurant oder Kuchen im Café gelte auch keine Kennzeichnungspflicht.

Alkohol drin? Im Zweifel lieber nachfragen

Nicht hilfreich sei diese Praxis etwa für Schwangere, Kinder, abstinente Alkoholiker oder Menschen, für die aus religiösen Gründen Alkohol ein Tabu ist. Sie sollten deshalb einen genauen Blick auf die Zutatenliste zu werfen, empfiehlt Caroline Brunnbauer, Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale.

Bei unverpackten Lebensmittel oder beim Restaurantbesuch helfe nur nachzufragen, ob Alkohol enthalten ist.

Mehr Informationen in unserer Rubrik Ernährung!

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