Neue Regelungen und Vorschriften

Ausblick auf 2022: Was sich für Autofahrer ändert

29.12.2021, 18:11 Uhr
Die Fahrt geht in Richtung 2022.

© jplenio/pixabay, nn Die Fahrt geht in Richtung 2022.

Kraftstoffpreise

Tanken wird (noch) teurer. Am 1. Januar erhöht sich der CO2-Preis für Kraftstoff von 25 auf 30 Euro pro Tonne. Der damit verbundene Aufschlag an der Tankstelle fällt aber nicht so gravierend aus wie vor Jahresfrist, als sich allein durch die CO2-Bepreisung Benzin um 7 Cent und Diesel um 8 Cent je Liter verteuert hat. Nach Berechnungen des ADAC ist für Anfang 2022 mit 1,4 Cent mehr pro Liter Benzin und 1,5 Cent beim Diesel zu rechnen.

Förderung von Plug-in-Hybriden

Um die Innovationsprämie (bis zu 6750 Euro netto) zu erhalten, müssen Plug-in-Hybride ab dem 1. Januar eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern erreichen. Bislang lag das Limit bei 40 Kilometern. Alternativ kann ein CO2-Ausstoß von maximal 50 g/km geltend gemacht werden. Diese Hintertür schließt sich im Oktober aber möglicherweise. Ab 2023 sollen mindestens 80 Kilometer E-Reichweite Pflicht werden, ebenso wie der Nachweis, einen bestimmten Anteil der Fahrleistung elektrisch zu absolvieren. Ende 2025 könnte der Umweltbonus dann auslaufen.

THG-Quote

Auch die Besitzer von Elektroautos können sich ihre CO2-Ersparnis zertifizieren lassen und die sogenannte Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) an Mineralölunternehmen weiterverkaufen. Das funktioniert nicht direkt, sondern über Internet-Vermittlungsplattformen, die auch von Energieversorgern betrieben werden. Der Erlös ist marktabhängig und wird als Jahresprämie ausbezahlt. Die NErgie beispielsweise stellt privaten Elektroauto-Haltern 375 Euro in Aussicht.

Führerschein-Umtausch

Bis zum 19. Januar 2022 müssen die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 ihren alten rosafarbenen oder gar grauen Führerschein gegen ein neues, fälschungssicheres EU-Dokument im Scheckkartenformat umtauschen. Da es pandemiebedingt zu Verzögerungen bei der Terminvergabe kommen kann, greift allerdings eine verlängerte Frist bis zum 19. Juli. Wer danach mit einem alten „Schein“ erwischt wird, zahlt zehn Euro Verwarngeld. Der neue EU-Führerschein kostet 25 Euro, hinzu kommt der Aufwand für ein biometrisches Passbild. Die Gültigkeitsdauer beträgt 15 Jahre. Eine neue Prüfung muss nicht abgelegt werden.

Maskenpflicht

Der Verbandskasten im Auto muss künftig zwei Mund-Nasen-Bedeckungen beinhalten. Ab wann die Vorschrift exakt gilt, ist noch unklar.

Neue Fahrassistenten

Um eine Typgenehmigung zu erhalten, brauchen neue Pkw ab dem 6. Juli 2022 ein erweitertes Portfolio an Assistenzsystemen. Neu vorgeschrieben werden Notbrems- und Notfall-Spurhalteassistent, Müdigkeitswarner, Rückfahrassistent und der Intelligente Geschwindigkeitsassistent (ISA), der immer dann warnt, wenn ein Tempolimit überschritten wird. Auch eine Black Box (Unfalldatenspeicher) sowie die Vorrichtung für eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre sind erforderlich. Lkw und Transporter ab 3,5 Tonnen benötigen ab 2022 einen Abbiegeassistenten, um schweren Unfälle mit Fußgängern und Radfahrern vorzubeugen. Ab 1. Juli 2024 müssen die genannten Systeme dann in allen Neuwagen vorhanden sein.

HU-Plakette

Fahrzeuge mit brauner HU-Plakette müssen sich im Jahr 2022 zur Hauptuntersuchung vorstellen und bekommen – sofern bestanden wird - eine grüne Plakette, die bis 2024 gilt. Neufahrzeuge erhalten einen orangefarbenen „Aufkleber“ (bis 2025).

Autokauf

Beim Autokauf profitieren Verbraucher von einer Verlängerung der sogenannten Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass der Käufer dem Händler erst nach zwölf Monaten nachweisen muss, dass ein Mangel beziehungsweise Schaden von Anfang an gegeben war. Bislang betrug die Frist sechs Monate.

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