Hohes Sicherheitsrisiko

Dieser Kindersitz kann Ihr Kind in Lebensgefahr bringen

Ulla Ellmer

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11.4.2024, 18:57 Uhr
So etwas darf keinesfalls passieren: Beim Frontalcrashtest löste sich die Sitzschale des Kindersitzes von Peg Perego.

© ADAC So etwas darf keinesfalls passieren: Beim Frontalcrashtest löste sich die Sitzschale des Kindersitzes von Peg Perego.

Bei der Auswahl des passenden Kindersitzes kommt es zwar auch auf Kriterien wie eine möglichst unkomplizierte Handhabung an. Ganz oben steht aber die Sicherheit des kleinen Passagiers. Sie ist deshalb auch ein entscheidender Prüfpunkt bei den Kindersitztests, die der ADAC regelmäßig durchführt. Der nächste, ganz aktuelle soll im Mai 2024 veröffentlicht werden. Die Crashversuche laufen zwar noch. Bei einem Modell ergaben sich aber so verheerend schlechte Resultate, dass der Mobilitätsclub eine Vorabwarnung für unbedingt erforderlich hält.

Bei dem beanstandeten Kindersitz handelt es sich um den Sitz und die Isofix-Station „Viaggio Twist + Base Twist“ von Peg Perego. Die Basisstation kann auch für verschiedene Babyschalen des italienischen Herstellers genutzt werden. Der Frontalcrashversuch, so der ADAC, habe „gravierende Sicherheitsprobleme“ zutage gebracht – sowohl dann, wenn der Kinder-Dummy in als auch wenn er entgegen der Fahrtrichtung angeschnallt war.

Nach vorne und oben geschleudert

In beiden Fällen brach zunächst der Stützfuß von der Isofix-Basis ab. Anschließend löste sich die Sitzschale beziehungsweise wurde das Kunststoffgehäuse der Basis auseinandergerissen. Dies hatte zur Folge, dass der Dummy weit nach vorne und nach oben geschleudert wurde. „Dabei besteht ein hohes Risiko, dass das Kind gegen den Vordersitz oder gegen das Dach des Fahrzeugs prallt“, stellten die Tester zu den Konsequenzen in der Praxis fest.

Der Hersteller hat bereits reagiert und die Auslieferung des „Viaggio Twist“ vorübergehend gestoppt. Laut ADAC sind bislang nur wenige Sitzschalen direkt nach Deutschland gegangen. Wer doch ein Exemplar der betroffenen Modellreihe erworben hat, könne aber keinen Anspruch auf Rückgabe beziehungsweise Umtausch geltend machen, heißt es. Der Hinweis auf ein schlechtes Abschneiden beim Verbraucherschutztest genüge hierfür nicht, denn die gesetzlichen Anforderungen habe der Kindersitz erfüllt. Der ADAC rät betroffenen Verbrauchern dazu, den Hersteller-Kundenservice zu kontaktieren und um eine Kulanzregelung zu bitten.

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