Wer hier nicht aufpasst, zahlt irre viel drauf

Achtung Kostenfalle! Das steckt hinter den schrägen Fachbegriffen der Autoverleiher

Hans-Werner Rodrian

Matthias Niese

Leben / Magazin am Wochenende / Gute Reise

E-Mail zur Autorenseite

31.10.2023, 08:00 Uhr
Reden miteinander, aber verstehen sich oft nicht: Kunde und Vermieter.

© IMAGO/Manfred Segerer Reden miteinander, aber verstehen sich oft nicht: Kunde und Vermieter.

Wer einen Mietwagen reserviert und ein Übergabeprotokoll unterschreibt, sieht sich mit einer Fülle unbekannter Begriffe konfrontiert. Sie nicht zu kennen, kann Ärger bereiten und teuer werden. Nicht selten verbergen sich hinter den kryptischen Kürzeln happige Gebühren oder Mobilitätsbeschränkungen. Deshalb hier unser Sprachführer.

Tipp vorab: Sie können Ihren Mietwagen vor der Reise natürlich noch in Deutschland bei einem der eingeführten, hier ansässigen Mietwagenvermittler wie Sunny Cars für viele Länder der Welt buchen. Das Auto wird auf den ersten Blick etwas teurer sein als eines direkt am Reiseziel, bei diesen Brokern bekommen Sie aber oft Rundum-Sorglospakete nach deutschem Recht, in denen auch alle wichtigen Versicherungen inkludiert sind.

Vor Ort kommen die nämlich noch teuer dazu bzw. man wird versuchen, Ihnen alle möglichen Zusatzpakete zu verkaufen. In Deutschland gebucht, kennen Sie den Preis ohne weitere Überraschungen. Außerdem haben Sie im Fall der Fälle eine Hotline und dort dann deutsche Ansprechpartner, die Probleme für sie regeln.

Denn die Sprachverwirrung beginnt schon bei der Reservierung. Der Kunde will ein Auto, der Autovermieter bestätigt eine Vermietgruppe. Das heißt, der genaue Wagentyp ist ebenso wenig vereinbart wie Ausstattungsdetails: Anhängerkupplung, Schiebedach, Navigationssystem - selbst Winterreifen sind im Winter keine Selbstverständlichkeit. Wer derlei benötigt, lässt es sich besser schriftlich bestätigen.

Der Agent berechnet den Endpreis. Und dabei erhöht sich der günstige Eckpreis aus der Werbung fast immer um lästige Gebühren: An Flughäfen und Bahnhöfen berechnen Verleihstationen z.B. ungeniert 23 Prozent Servicegebühr ohne Service. Jüngere Kunden kommen leicht mit dem Mindestalter ins Gehege: Es beträgt je nach Anbieter 19 bis 25 Jahre, für Sportwagen auch schon mal 30 Jahre. Zwölf Monate nach dem Führerscheinerwerb zahlen Sie eine weitere Gebühr, die Under-age-Fee ab fünf bis 20 Euro pro Tag. Fahren darf meist nur der Mieter. Weitere Fahrer sollten unbedingt im Mietvertrag aufgelistet werden. Dafür wird zwar eine "Verwaltungsgebühr Zusatzfahrer" von bis zu 40 Euro fällig, doch die lohnt sich. Denn im Falle eines Unfalles erlischt der Versicherungsschutz.

Beim heimischen Versicherer abschließen

Versicherungen: Sie lassen den Endpreis weiter steigen. Die Wagenmiete enthält nämlich oft nur den gesetzlich vorgeschriebenen Mindest-Versicherungsschutz. So wird der Autovermieter eine Vollkaskoversicherung, die CDW ("Collision Damage Waiver") empfehlen oder gleich die LDW ("Loss and Damage Waiver") mit Diebstahlschutz. Der Selbstbehalt von meist 250 bis weit über 1000 Euro kann gegen Aufpreis ausgeschlossen werden (SCDW). Im Ausland sind die Haftpflicht-Deckungssummen oft erschreckend niedrig, eine LIS ("Liability Insurance Supplement") schafft Abhilfe. Die Agenten verkaufen gern auch noch eine Insassenunfallversicherung PAI ("Personal Accident Insurance"), die Gepäckversicherung PEC ("Personal Effects Coverage") sowie die völlig unnötigen UMP (falls der Unfallgegner nicht versichert ist) und SLI (für Personenschäden Dritter).

Sinnvoll sind eigentlich nur die Vollkasko und fürs Ausland eine "Mallorca-Police" - die erhöht die Haftpflichtversicherungssumme für Mietautos im gesamten europäischen Ausland auf deutsches Niveau. Man schließt sie besser bereits beim heimischen Versicherer ab und fährt damit günstiger als bei den Verleihfirmen. In vielen Kfz-Versicherungen ist diese Klausel bereits enthalten, eine Extra-Police ist sinnlos.

Der Preis ist berechnet, es folgt die Bonitätsprüfung. Of müssen Sie eine happige Kaution vorschießen. Als Zahlungsart akzeptieren die Autoverleiher in der Regel nur eine Kreditkarte, von der sie sich flugs als Kautionsersatz ein Blanko ziehen, also einen Kartenbeleg, in dem kein Betrag ausgefüllt ist. Missbrauch erstickt im Keim, wer sich das Blanko bei der Rückgabe wieder aushändigen lässt.

Mit der Unterschrift ist der Mietvertrag geschlossen und damit automatisch die Zustimmung zu den Mietbedingungen erfolgt. Sie sehen fast immer vor, dass das Fahrzeug nicht offroad bewegt werden darf (selbst wenn es ein Geländewagen ist).

Auch Grenzübertritte sind teils verboten. Fahrten ins osteuropäische Ausland sind fast immer verboten, bei einigen Anbietern stehen bereits Kroatien, Großbritannien und Griechenland auf Blacklist.

Vor der Rückgabe heißt es nochmal tanken. Das gilt zumindest bei der Tankregelung "voll-voll", bei der Sie ein vollgetanktes Auto bekommen und es vollgetankt zurückbringen. Sonst drohen exorbitante Tankpauschalen bis zu 150 Euro. Schlecht sind "Voll-leer"-Regelungen: Da tankt der Autovermieter wieder auf - gegen eine saftige Servicegebühr. Meist ist der Tank bei Rückgabe nicht leer, man verschenkt Sprit.

Bei der Rückgabe des Autos heißt es noch einmal zahlen. Wer seine Freikilometer überschritten hat, dem wird nun jeder zusätzlich gefahrene Kilometer berechnet. Eine Fehlrückgabegebühr von mindestens 30 Euro ist fällig, wenn das Auto an einer anderen Station als der vereinbarten zurückgegeben wird.

Verwandte Themen


Keine Kommentare