Abstimmung im Landtag

Landtag billigte Verschärfungen - Diese Regeln gelten seit Mittwoch in Bayern

24.11.2021, 09:32 Uhr
Das bayerische Kabinett hat die Vorschläge von Ministerpräsident Markus Söder angenommen. Ab 24. November gelten schärfere Regeln in Bayern.

© Peter Kneffel, dpa Das bayerische Kabinett hat die Vorschläge von Ministerpräsident Markus Söder angenommen. Ab 24. November gelten schärfere Regeln in Bayern.

Angesichts der weiter steigenden Corona-Zahlen hat das bayerische Kabinett am Dienstag die angekündigten harten Gegenmaßnahmen beschlossen. Sie sollen in der Nacht in Kraft treten und ab Mittwoch, den 24. November, gelten.

Der Bayerische Landtag hat die neuen Corona-Maßnahmen am Dienstagabend abgesegnet. CSU, Freie Wähler und die Grünen hatten in einer Abstimmung dem entsprechenden Antrag der Regierungskoalition zugestimmt. SPD und FDP enthielten sich, die AfD stimmte dagegen.

Das sind die Regelungen im Überblick

- Für Ungeimpfte gelten strikte Kontaktbeschränkungen: Es dürfen sich nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Lediglich Kinder unter zwölf, Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.

- Alle Clubs, Diskotheken und Bars müssen schließen.

- Restaurants dürfen nur noch bis 22.00 Uhr offen bleiben.

- Weihnachtsmärkte fallen aus.

- Kultur- und Sportveranstaltungen dürfen ab 24. November nur noch mit einer Auslastung von maximal 25 Prozent an Zuschauern stattfinden.

Hier gilt ab 24. November die 2G-Regel

Quasi flächendeckend gilt die 2G-Regel

- Auch zu Friseuren, Hochschulen, Musik-, Fahr- und Volkshochschulen sowie Bibliotheken haben nur noch Geimpfte und Genesene Zugang.

Hier gilt ab 24. November die 2Gplus-Regelung

In vielen Bereichen gilt sogar künftig 2G plus: Zugang also nur für Geimpfte und Genesene, aber auch nur mit einem zusätzlichen negativen Schnelltest.

- Dies gilt etwa für Kultur- und Sportveranstaltungen, Messen und Tagungen sowie Freizeiteinrichtungen aller Art, etwa Zoos, Bäder und Seilbahnen.

- Auch für Sportstätten wie Fitnessstudios und Boulderhallen gilt nun 2G plus.

Diese Regelungen gelten in Hotspots

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1000 gelten dann noch drastischere Einschränkungen:

- Die Gastronomie, Hotels, Sport- und Kulturstätten müssen schließen,

- Freizeit-, Sport- und Kulturevents aller Art werden untersagt.

- Anders als zunächst geplant dürfen aber Friseure nun doch offen bleiben.

- Schulen und Kitas bleiben bayernweit geöffnet.

- Gleiches gilt für den Handel - dort gelten aber folgende Beschränkungen: eine Person auf 10 Quadratmeter und in 1000er-Hotspots eine Person auf 20 Quadratmeter. 2G oder gar 2G plus gelten im Handel allerdings auch weiterhin nicht.

Die Regelung greift voraussichtlich ab Donnerstag, da die Kreisverwaltungsbehörden dies jeweils noch amtlich bekannt machen müssen.

Kulanzfrist für 12-Jährige

Neu ist eine Kulanzfrist für Zwölfjährige: Kinder sollen künftig bis zu einem Alter von zwölf Jahren und drei Monaten automatisch zu allen Bereichen mit 2G-Beschränkung zugelassen werden. Sie dürfen nun also drei Monate länger automatisch Freizeiteinrichtungen und ähnliches besuchen, wenn sie noch nicht gegen Corona geimpft oder genesen sind.

Hintergrund des Kabinettsbeschlusses ist, dass sich Kinder unter zwölf noch nicht gegen Corona impfen lassen können, weil es für sie bis jetzt noch keinen zugelassenen Impfstoff gibt. Und bis zu einem vollständigen Impfschutz dauert es nach dem zwölften Geburtstag mindestens einige Wochen. Nach bisheriger Rechtslage drohte den betroffenen Kindern aber direkt ab dem zwölften Geburtstag die 2G-Regel - also der Ausschluss von Freizeitaktivitäten diverser Art.

Damit korrigiert die Staatsregierung ihre bisherige Linie. Zuletzt hatte das Gesundheitsministerium noch erklärt, über Zwölfjährigen könne aktuell keine dreimonatige Karenzzeit eingeräumt werden.

Ausnahmen auch für 12- bis 17-Jährige

Eine Ausnahme von der 2G-Regel gilt befristet bis Jahresende auch für alle 12- bis 17-jährigen Schüler "zur eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten", für Besuche in Gaststätten sowie für Übernachtungen in Hotels und Ferienwohnungen.

Finanzielle Hilfsprogramme beschlossen

In Alten- und Pflegeheimen hilft die Staatsregierung kurzfristig mit mehr als 1,5 Millionen Schnelltests aus. Das Technische Hilfswerk soll die Tests rasch an die Kreisverwaltungsbehörden ausliefern.

Das Kabinett beschloss zudem, finanzielle Hilfsprogramme für Kommunen und Kulturschaffende sowie für Schulbusse zu verlängern. Konkret sollen 330 weitere Millionen Euro als Ausgleich für ausgefallene Gewerbesteuereinnahmen an die Städte und Gemeinden fließen. Im vergangenen Jahr flossen den Angaben der Regierung zufolge 2,4 Milliarden Euro als Ausgleich für pandemiebedingte Gewerbesteuer-Ausfälle aus Mitteln des Freistaates und des Bundes.

Für Bayerns Künstler wird ein ganzer Strauß von Hilfsprogrammen verlängert - unter anderem für Soloselbstständige. Eine Summe nannte die Regierung jedoch zunächst nicht.

Die staatliche Förderung von Schulbus-Verstärkern, um übervolle Busse in Corona-Zeiten zu verhindern, wird bis vor den Osterferien verlängert. Die Staatsregierung werde den Verstärker-Einsatz mit 25 Millionen Euro bezuschussen. Ob zusätzliche Busse bestellt werden, entscheide die jeweilige Kommune nach der Situation vor Ort. Im vergangenen Jahr hatte die Regierung nach eigenen Angaben 56 Millionen Euro für die Verstärkerbusse zur Verfügung gestellt.

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