Persönlichkeitsrecht verletzt?

Gerichtshof stoppt Drohnenbefliegung der Kommunen: VG Neumarkt prüft Folgen

Nicolas Damm

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1.3.2024, 11:13 Uhr
Die Drohnenbefliegung im Auftrag von Kommunen liegt in Bayern nun erst einmal auf Eis.

© Jan Woitas, dpa Die Drohnenbefliegung im Auftrag von Kommunen liegt in Bayern nun erst einmal auf Eis.

Die Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. hat eine Information zur Drohnenbefliegung in den Gemeinden Berngau, Pilsach und Sengenthal herausgegeben. Sie bezieht sich auf den in dieser Woche veröffentlichten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) zur Zulässigkeit von Drohnenbefliegungen in der Stadt Neumarkt-St.Veit informiert.

Wie die dpa berichtet, hatte das Gericht schon Mitte Februar in letzter Instanz entschieden, dass der Einsatz der Drohne ein erheblicher Eingriff in das vom Grundgesetz geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht wäre. Wie es nun in München mitteilte, ist eine Drohnenbefliegung von Wohngrundstücken zur Ermittlung der Geschossfläche der Gebäude daher rechtswidrig.

Zur Ermittlung von Herstellungsbeiträgen

Die Stadt Neumarkt-St. Veit im Landkreis Mühldorf am Inn hatte für den zurückliegenden Oktober eine Drohnenbefliegung mehrerer Wohngrundstücke geplant, um anhand der dadurch erhobenen Daten den sogenannten Herstellungsbeitrag zu errechnen, der für den Anschluss an die Abwasserentsorgung der Gemeinde erhoben wird.

Einer der betroffenen Grundstücksbesitzer wandte sich jedoch in einem Eilantrag erfolgreich gegen das Vorhaben. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München legte die Stadt Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein. Dieser wiederum entschied in seinem Beschluss vom 15. Februar ebenfalls, dass dem Antragsteller ein Unterlassungsanspruch zustehe.

Verwaltung bittet Bürger um Geduld

Auch bei der Drohnenbefliegung in den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Neumarkt wurden Daten erhoben, die für die Erhebung von Beiträgen zur Wasser- und Abwasseranlage verwendet werden sollten. "Ob und wieweit das Ergebnis dieses Beschlusses Auswirkungen auf die derzeit laufende Flächenermittlung in unseren Mitgliedsgemeinden hat, wird derzeit von der Verwaltung geprüft", schreibt die VG in ihrer Pressemitteilung.

Man stehe in engem Austausch mit verschiedenen Aufsichtsbehörden und Organisationen. Dies werde jedoch einige Zeit benötigen, weshalb die Verwaltung ihre Bürgerinnen und Bürger um Geduld bittet: "Sobald uns weitere Informationen bekannt sind, werden wir Sie entsprechend informieren."

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