Corona-Regel-Wirrwarr

Im Namen des Virus? Für Besucher bei Justitia gilt keine 2G- oder 3G-Regel

9.12.2021, 05:55 Uhr
Im Namen des Virus? Für Besucher bei Justitia gilt keine 2G- oder 3G-Regel

© Soeren Stache, dpa

Es fällt vor allem auf, was nicht passiert: Hier zeigt kein Besucher das Handy mit dem QR-Code für den digitalen Impfnachweis. Keiner gibt seine Personalien an, um die Nachverfolgung eventueller Infektionsketten zu gewährleisten.

Und die Wachleute im Eingangsbereich im Strafjustizzentrum in der Fürther Straße zücken auch keine Geräte, um die Temperatur der Besucher zu messen.

Besucher dürfen ohne Nachweis in die Behörde

Die Corona-Fallzahlen sind hoch - doch während sich Verbraucher beim Friseur, im Fitnessstudio und in der Gastronomie an die 2G- oder die 2Gplus-Regel halten müssen, sind im Eingangsbereich im Nürnberger Justizpalast und im Strafjustizzentrum an der Fürther Straße keine Schutzmaßnahmen zu sehen.

Man könnte es auch so formulieren: Während im Amtsgericht regelmäßig nach Verstößen gegen die Hygiene-Bestimmungen, etwa die Maskenpflicht, Geldbußen verhängt werden, gehen Rechtsanwälte, Zuschauer und Zeugen ohne jeden Nachweis durch die Sicherheitsschleuse.

BGH erklärt die 3G-Regel - und stützt sich auf das Landesrecht in Baden-Württemberg

Wie kann das sein? Deutschlands oberstes Gericht, der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Baden-Württemberg), erklärte entsprechend der landesrechtlichen Vorschriften gerade für Besucher und Verfahrensbeteiligte die 3G-Regel - doch nun, wo Händler und Verbraucher mit verschärften Corona-Auflagen im Einzelhandel zurecht kommen müssen, gilt in Bayern für Besucher und Beteiligte von Gerichtsverfahren quasi die 0G-Regel.

Thomas Dickert, Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg, ist hier der Hausherr - und um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, setzte er gemeinsam mit den Präsidenten des Landgerichts und des Amtsgerichts bereits zu Beginn der Pandemie ein größeres Hygienekonzept um. Es wird ständig gelüftet, das Abstandsgebot gestattet deutlich weniger Zuhörer in den Sälen. Die Beteiligten sitzen hinter Scheiben aus Plexiglas.

In Bayern sind Gerichte von 2G und 3G-Regeln ausgenommen

"Wahrscheinlich sind die Menschen bei uns besser geschützt als im Supermarkt", betont Thomas Dickert in diesen Pandemie-geplagten Zeiten immer wieder. Sein Vergleich war noch nie so zutreffend: Nimmt man die aktuellen Regeln der bayerischen Staatsregierung wörtlich, gleicht ein Gericht einem Supermarkt. Denn ebenso wie Läden des täglichen Bedarfs sind die Justiz-Behörden von 2G- und 3G-Regeln ausgenommen.

Gerichtsverfahren kann nicht einfach auf Pause gesetzt werden

Klar ist: So einfach kann kein Gerichtsverfahren auf Pause gesetzt werden - es geht um Verjährungsfragen und kritisch wird es auch, wenn Beschuldigte in U-Haft sitzen, schon deshalb muss die Justiz den Betrieb am Laufen halten. Es muss über Unterbringungen in der Psychiatrie entschieden werden und über einstweilige Verfügungen. Es gilt Haftsachen zu bearbeiten, schließlich können Verdächtige in der U-Haft kaum sitzen bleiben, bis die Pandemie vorüber ist.

Eine klare Rechtsgrundlage fehlt

"Zu uns kommt nicht jeder freiwillig" , sagt Dickert "und deshalb brauchen wir für Beschränkungen des Zutritts eine klare bundesrechtliche Rechtsgrundlage. Anderenfalls könnten im Einzelfall schwierige Konstellationen eintreten, die die Rechtmäßigkeit des gesamten Verfahrens in Frage stellen."

Im Namen des Virus? Für Besucher bei Justitia gilt keine 2G- oder 3G-Regel

© Ulrike Löw, NNZ

Ein Krisenstab, bestehend aus dem Justizminister, den Generalstaatsanwälten und den OLG-Präsidenten des Freistaats hatte beschlossen, dass die 3G-Regel am Arbeitsplatz greift - und so sieht es auch der Gesetzgeber.

Für die Mitarbeiter der Justiz gilt 3G - für Besucher nicht

Doch es herrscht eine auffällige Gleichzeitigkeit: zwar müssen alle Justiz-Mitarbeiter geimpft, genesen oder getestet sein - doch dies gilt nicht für Angeklagte, Streitparteien in Zivilprozessen, Rechtsanwälte, Zeugen und Zuschauer. Sie sind schließlich nicht bei der Justiz beschäftigt.

Einzelne Richter halten dies indes anders: Für Besucher des Schwurgerichts, so hat es Barbara Richter-Zeininger, die Vorsitzende Richterin der Strafkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth, angeordnet, gilt seit dem 6. Dezember 2021 die 3G-Regel.

Richter können in ihrem Saal Impfnachweis fordern

An der Tür zu jedem Sitzungssaal endet das Hausrecht des Präsidenten - im Saal greift die richterliche Unabhängigkeit. Hier entscheiden die Richter, ob und in welchem Umfang eine Maske getragen werden muss. Und sie können auch von Verfahrensbeteiligten, Zuschauern und Zeugen einen Test verlangen und auf diese Weise 3G einführen. Der gerichtsärztliche Dienst hält ständig genügend Schnelltests bereit.

Justizsprecher Friedrich Weitner ergänzt: "Die Bürger haben auch einen Anspruch darauf, persönlich, und nicht nur vertreten durch ihre Anwälte, an ihren Prozessen teilzunehmen. Dieses Recht können wir nicht so einfach einschränken. Und natürlich sind wir hier nicht leichtfertig. Derzeit fehlt uns schlicht eine vernünftige Rechtsgrundlage, um im Haus 3G einführen zu können."

Datenschutz verhindert tägliche Temperatur-Messungen bei Besuchern

Dies soll sich ändern: Im bayerischen Justizministerium wird gerade darüber nachgedacht, auf eine bundeseinheitliche Regelung hinzuwirken. „Das wäre für uns ein Riesenfortschritt, weil eine klare Grundlage für Zugangsbeschränkungen fehlt“, kommentiert Thomas Dickert.

Die Pflicht, die Personalien - ähnlich wie Gastronomie-Besucher - auf Zetteln zu hinterlassen, wurde gerade abgeschafft. Das Gesundheitsamt, so Präsident Dickert, habe die Nachweise seit Beginn der Pandemie nicht ein einziges Mal angefordert. Und weil der Grundsatz der Datensparsamkeit gelte, Daten nur im notwendigen Maß erhoben werden dürfen, machte er nun Schluss mit der Zettelwirtschaft.

Schluss mit der Zettelwirtschaft

Dies trifft auch für die Temperatur-Messungen zu: Wochenlang hatten die Wachleute pistolenartige Messgeräte gezückt, um bei jedem Besucher des Gebäudes ohne jeden Körperkontakt die Temperatur zu messen. Dies wurde abgeschafft: Aus Sicht des Datenschutzbeauftragen waren dies zu viele automatisch erhobene Gesundheitsdaten. Messungen sind noch möglich doch nur, wenn jemand schnieft und es ausdrücklich angeordnet wird.

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